
Da es leider des Öfteren vorgekommen ist, dass Kunden ihren Termin zu kurzfristig oder gar nicht abgesagt haben und wir dadurch Leerlaufzeiten und Einbußen hatten, müssen wir in Zukunft bei Dienstleistungen ab 150 € eine Anzahlung von 50 % erheben.
Wird der Termin nicht mindestens zwei Werktage im Voraus abgesagt oder verschoben, behalten wir diese Anzahlung als Entschädigung ein.
Ebenso müssen wir bei Dienstleistungen unter 100 € eine Entschädigung von 50 % beim Nachholtermin einfordern.
Hallo Caro!
Deine Seite ist Klasse und dein Laden super gemütlich.
Bin immer wieder gerne da und mit deiner Arbeit sehr zufrieden.
Keine Abfertigung,nette Unterhaltung und Schmidti belustigt uns auch immer.
Da nehme ich die 100km hin und zurück gerne in Kauf.
Mach weiter so!!!!!!
LG Nelli